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Jugendgerichtshilfe

In Jugendgerichtsverfahren (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende; weitere Informationen siehe auch Kasten rechts) wird die Jugendgerichtshilfe hinzugezogen. Das Jugendamt hat als Fachbehörde über seine Fachkräfte in der Jugendgerichtshilfe in den Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken oder diese Aufgaben an freie Träger zu delegieren.

Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen und sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind, zu äußern. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nimmt auch an der Hauptverhandlung teil.

 

 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:

a)

Stadt Ulm

Jugendamt der Stadt Ulm, Tel.: 0731/161-0

b)

Landkreis Alb Donau

Jugendamt des Landratsamtes Alb Donau, Tel.: 0731/185-0

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