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ZWANGSVOLLSTRECKUNGSABTEILUNG

Dienstgebäude: Justizzentrum Zeughaus

Die Zwangsvollstreckung findet aus sogenannten „gerichtlichen Titeln“ statt (z.B. Urteile, Prozessvergleiche).

Zu unterscheiden ist zwischen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die durch die Gerichtsvollzieher erfolgt und die  Zwangsvollstreckung in Forderungen und Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen. Für letzteres ist der Rechtspfleger der Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts zuständig. Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und Vermögensrechte erfolgt durch einen sogenannten „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“, durch den einem Dritten verboten wird, an den Schuldner zu zahlen. Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch oder die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundbesitz. Die Rechtspfleger des Amtsgerichts Ulm sind zuständig für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte aus den Amtsgerichtsbezirken Ehingen und Ulm.

Darüber hinaus können Sie auf der Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Auskunft aus der Schuldnerkarte darüber erhalten, ob eine Person schon die eidesstattliche Versicherung (früher „Offenbarungseid“ genannt) abgegeben hat. Eine solche Auskunft darf aber nur erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Ein solches besteht, wenn Sie die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Titel betreiben wollen, Berechtigung zur Überprüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit einer Person haben oder die Auskunft zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile benötigen.


Zwangsvollstreckungen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen:

Serviceeinheiten: Telefon: 0731 189-2143, -2144, -3298



Referat 1: Rechtspflegerin Weiß

Referat 2: Rechtspfleger Geiselmann

Referat 3: Rechtspfleger Neigum



 

 

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Zwangsvollstreckungsabteilung finden Sie hier.

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